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Aktuelle Neuigkeit aus dem Bereich: Rechtsgebiete 10. Juni 2019

Ohrfeige von den Eltern oder der vermeintlich harmlose Klaps auf den Po ¬– erzieherische Maßnahme oder strafbare Handlung?

Oft sind Väter und Mütter von ihrem privaten und beruflichen Umfeld derart gestresst, dass sie abends, wenn sie von der Arbeit nach Hause kommen, schlichtweg keinen Nerv mehr auf endlos lange Diskussionen mit ihren Kindern haben. Oft sind diese auch einfach nur frech, versuchen, trotzig ihren eigenen Kopf durchzusetzen und widersetzen sich dem Wort ihrer Eltern. Nicht selten kassieren Kinder in diesem Fall eine Ohrfeige ihrer Eltern oder einen „kleinen Klaps auf den Po“. Doch ist das erlaubt? – NEIN!

Was sicherlich vor ein paar Jahrzehnten noch alltäglicher Usus ist, ist seit dem Jahr 2000 – zumindest rechtlich – abgeschafft. Seit diesem Jahr besitzen Eltern kein Recht mehr gegenüber ihren Kindern auf gewaltsame Züchtigung.

„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

(§ 1631 Abs. 2 BGB)

Die einzige Situation, in der Eltern gegenüber ihren Kindern Gewalt ausüben dürfen liegt vor, wenn sie diese vor der Realisierung von Gefahren schützen wollen und müssen. Einzig und allein in diesem Fall ist es Eltern erlaubt, Gewalt gegenüber ihren Kindern auszuüben. Sonst nicht!

Das Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung bedeutet jedoch nicht, dass Väter und Mütter gegenüber diesen nicht durchgreifen dürfen, wenn sich das Kind ihnen gegenüber trotzig zur Wehr setzt oder frech wird. In diesen Situationen dürfen Väter und Mütter jedoch nur pädagogische Maßnahmen ergreifen, wie der Ausspruch von Hausarrest und die Kürzung von Taschengeld.

Missachten Eltern das Recht ihrer Kinder auf gewaltfreie Erziehung und greifen zu Mitteln der Ohrfeige oder des Klaps auf den Po, so begehen sie eine Straftat. Der Tatbestand der Körperverletzung ist erfüllt. Eltern, die zu Maßnahmen der vorbeschriebenen Art greifen, machen sich jedoch nicht nur strafbar, sondern riskieren schlimmsten Falls den Entzug des Sorgerechts für ihre Kinder durch das zuständige Familiengericht.

18 Jan

Die elektronische AU

Damit Versicherte die ihnen zustehende Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber sowie im Bedarfsfall Krankengeld oder Verletztengeld von ihrer Krankenkasse beziehen können, bedarf es der ärztlichen Feststellung ihrer Arbeitsunfähigkeit. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: die AU oder auch „der gelbe Schein“) wird durch den behandelnden Arzt ausgefüllt und zumindest bislang dem Arbeitnehmer zur Weiterleitung an die entsprechenden Stellen mitgegeben.   […]

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04 Jan

Der Sonderurlaub

Die Anspruchsgrundlage Viele Arbeitnehmer sind davon überzeugt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, diesen ohne Weiteres zu gewähren. Doch da irren sich die Arbeitnehmer nicht selten. Einen gesetzlichen Anspruch auf die Gewährung von Sonderurlaub gibt es nicht. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einen Arbeitnehmer ohne Weiteres (unbezahlt) freizustellen und ihm den gewünschten Sonderurlaub zu gewähren. Die […]

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