Aktuelles rund um unsere Rechtsgebiete


Aktuelle Neuigkeit aus dem Bereich: Familienrecht 11. Oktober 2021

Durchführung einer Impfung eines 16-jährigen Kindes mit einem mRNA-Impfstoff

Auch wenn ein fast 16-jähriges Kind bei vorhandener Einwilligungsfähigkeit in eine Corona-Schutzimpfung einwilligt, bedarf es eines Co-Konsenses mit den sorgeberechtigten Elternteilen. Dies entschied nicht zuletzt der 6. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt im Rahmen seines Beschlusses vom 17.08.2021 (6 UF 120/21).

 

Werden sich die Eltern nicht einig, ob ihr Kind die vorgenannte Schutzimpfung erhalten soll, hat das zuständige Familiengericht auf Antrag eines Elternteils eine Entscheidung zu treffen. Regelmäßig überträgt das zuständige Familiengericht das Entscheidungsrecht im Wege eines sorgerechtlichen Gerichtsverfahrens auf denjenigen Elternteil, der die Impfung seines Kindes befürwortet. Das zuständige Familiengericht orientiert sich dabei an der Empfehlung der Impfung durch die STIKO (= Ständige Impfkommission) sowie dem die Impfung befürwortenden Kindeswillen. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine eindeutige medizinische Indikation für eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff besteht, um insbesondere einen schwerwiegenden Verlauf einer COVID-Erkrankung zu vermeiden.

 

Das Familiengericht beachtet im Rahmen seiner Entscheidungsfindung neben der Empfehlung der STIKO und des Kindeswillen auch das Verhältnis zwischen dem Nutzen der vorgenannten Impfung und dem Schaden durch eine mögliche COVID-Erkrankung sowie das Kindeswohl. Es berücksichtigt insbesondere, ob bei dem Kind besonderen Impfrisiken bestehen oder nicht.

 

Hinsichtlich der Empfehlung der STIKO gehen Familiengerichte nahezu übereinstimmend davon aus, dass hinsichtlich dieser nach den sachverständigen Einschätzungen der Nutzen einer Impfung das Impfrisiko überwiegt. Es handelt sich dabei um die Feststellung einer auf Sachverständigenerkenntnissen hierfür eingesetzten Expertenkommission, deren Richtigkeit nicht ohne Weiteres anzuzweifeln ist.

 

Der Wille des betroffenen Kindes ist im Rahmen der familiengerichtlichen Entscheidungsfindung insoweit zu berücksichtigen, als dass das Kind im Hinblick auf sein Alter und seine Entwicklung eine eigenständige Meinung zum Gegenstand des Sorgerechtsstreits, mithin zum Nutzen und den Risiken der in Rede stehenden Impfung, bilden kann. Teil der elterlichen Sorge ist es auch, die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln zu berücksichtigen.

18 Jan

Die elektronische AU

Damit Versicherte die ihnen zustehende Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber sowie im Bedarfsfall Krankengeld oder Verletztengeld von ihrer Krankenkasse beziehen können, bedarf es der ärztlichen Feststellung ihrer Arbeitsunfähigkeit. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: die AU oder auch „der gelbe Schein“) wird durch den behandelnden Arzt ausgefüllt und zumindest bislang dem Arbeitnehmer zur Weiterleitung an die entsprechenden Stellen mitgegeben.   […]

Artikel lesen

04 Jan

Der Sonderurlaub

Die Anspruchsgrundlage Viele Arbeitnehmer sind davon überzeugt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, diesen ohne Weiteres zu gewähren. Doch da irren sich die Arbeitnehmer nicht selten. Einen gesetzlichen Anspruch auf die Gewährung von Sonderurlaub gibt es nicht. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einen Arbeitnehmer ohne Weiteres (unbezahlt) freizustellen und ihm den gewünschten Sonderurlaub zu gewähren. Die […]

Artikel lesen

Zurück zur Übersicht

Beratungstermin anfordern

Wobei dürfen wir Sie unterstützen? Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.