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Aktuelle Neuigkeit aus dem Bereich: Arbeitsrecht 23. Juni 2021

Die Wirksamkeit arbeitsvertraglicher Verfallklauseln

Regelmäßig vereinbaren Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in im Rahmen des Abschlusses eines Arbeitsvertrages die Geltung sogenannter Verfallklauseln. Nicht selten sind die entsprechenden Vereinbarungen jedoch unwirksam. Dies entschied nicht zuletzt das Bundesarbeitsgericht (kurz: BAG) im Rahmen seines Urteils vom 26.11.2020, Az. 8 AZR 58/20.

 

Arbeitsvertragliche Verfallklauseln, die bestimmen, dass sämtliche Ansprüche und Forderungen aus dem zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer abgeschlossenen Arbeitsvertrag, gleich ob diese auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage fußen, nach dem Ablauf einer bestimmten Frist nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses verfallen, sind unwirksam. Das BAG stützt seine Entscheidung dabei darauf, dass eine derartige Vereinbarung gegen § 202 Abs. 1 BGB verstoße. Nach dieser Norm kann eine Haftung wegen einer vorsätzlichen Vertragsverletzung oder einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung nicht im Voraus durch ein Rechtsgeschäft, mithin eine vertragliche Vereinbarung, erleichtert bzw. ausgeschlossen werden.

 

Möchte man arbeitsvertraglich eine wirksame Verfallklausel vereinbaren, muss ausdrücklich die Haftung wegen einer vorsätzlichen Vertragsverletzung oder einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung ausgenommen sein, damit die Klausel auf übrige Ansprüche Anwendung finden kann.

18 Jan

Die elektronische AU

Damit Versicherte die ihnen zustehende Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber sowie im Bedarfsfall Krankengeld oder Verletztengeld von ihrer Krankenkasse beziehen können, bedarf es der ärztlichen Feststellung ihrer Arbeitsunfähigkeit. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: die AU oder auch „der gelbe Schein“) wird durch den behandelnden Arzt ausgefüllt und zumindest bislang dem Arbeitnehmer zur Weiterleitung an die entsprechenden Stellen mitgegeben.   […]

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04 Jan

Der Sonderurlaub

Die Anspruchsgrundlage Viele Arbeitnehmer sind davon überzeugt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, diesen ohne Weiteres zu gewähren. Doch da irren sich die Arbeitnehmer nicht selten. Einen gesetzlichen Anspruch auf die Gewährung von Sonderurlaub gibt es nicht. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einen Arbeitnehmer ohne Weiteres (unbezahlt) freizustellen und ihm den gewünschten Sonderurlaub zu gewähren. Die […]

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