Aktuelles rund um unsere Rechtsgebiete


Aktuelle Neuigkeit aus dem Bereich: Arbeitsrecht 17. Juni 2021

Die Kündigungsschutzklage und deren Kosten

Grundsätzlich trägt derjenige die Kosten eines Gerichtsverfahrens, der das Verfahren verliert. Im Arbeitsrecht gilt diese Grundregel jedoch nur eingeschränkt. Hinsichtlich der Durchführung arbeitsgerichtlicher Verfahren trägt jede Partei die ihr entstandenen Rechtsanwaltskosten selber. Die gerichtlichen Kosten werden regelmäßig von den Parteien gemeinsam getragen, mithin zwischen ihnen geteilt. Verfügt eine Partei über eine Rechtsschutzversicherung, die den Bereich des Arbeitsrechts umfasst, werden ihr die Kosten des von ihr beauftragten Rechtsanwaltes sowie des Gerichts in der Regel vollumfänglich erstattet. Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn versicherungsvertraglich eine sogenannte Selbstbeteiligung vereinbart wurde. In diesem Fall muss die Partei den entsprechenden Betrag selber übernehmen.

 

Verfügt eine Partei über keine Rechtsschutzversicherung und ist aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage, die Kosten des von ihr beauftragten Rechtsanwaltes und des Gerichts selber zu tragen, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zu stellen. Die Gewährung der Prozesskostenhilfe hat zur Folge, dass die betroffene Partei die vorgenannten Kosten entweder gar nicht oder „nur“ in monatlichen Raten zu zahlen hat.

 

Sofern eine Partei die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten im Fall der Einleitung eines Kündigungsschutzverfahrens selbst tragen muss, sollten diese zunächst entsprechend kalkuliert werden, um das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu Gunsten der betroffenen Person im Auge zu behalten.

 

Ferner sollte beachtet werden, dass im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht kein Anwaltszwang besteht, sich jede Partei mithin nicht anwaltlich vertreten lassen muss und derart auf hohe Anwaltskosten verzichten kann. Eine Klage kann zu Protokoll bei der Rechtsantragsstelle des jeweiligen Arbeitsgerichts erhoben werden. Ob eine arbeitsgerichtliche Wahrnehmung und Durchsetzung der rechtlichen Interessen der betroffenen Partei natürlich immer ratsam ist, ist eine andere Frage und hängt vom Einzelfall ab.

 

Sollten Sie mit einer Kündigungsschutzklage konfrontiert sein oder beabsichtigen, eine solche beim zuständigen Arbietsgericht einzulegen, lassen Sie sich vorab anwaltlich beraten.

18 Jan

Die elektronische AU

Damit Versicherte die ihnen zustehende Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber sowie im Bedarfsfall Krankengeld oder Verletztengeld von ihrer Krankenkasse beziehen können, bedarf es der ärztlichen Feststellung ihrer Arbeitsunfähigkeit. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: die AU oder auch „der gelbe Schein“) wird durch den behandelnden Arzt ausgefüllt und zumindest bislang dem Arbeitnehmer zur Weiterleitung an die entsprechenden Stellen mitgegeben.   […]

Artikel lesen

04 Jan

Der Sonderurlaub

Die Anspruchsgrundlage Viele Arbeitnehmer sind davon überzeugt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, diesen ohne Weiteres zu gewähren. Doch da irren sich die Arbeitnehmer nicht selten. Einen gesetzlichen Anspruch auf die Gewährung von Sonderurlaub gibt es nicht. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einen Arbeitnehmer ohne Weiteres (unbezahlt) freizustellen und ihm den gewünschten Sonderurlaub zu gewähren. Die […]

Artikel lesen

Zurück zur Übersicht

Beratungstermin anfordern

Wobei dürfen wir Sie unterstützen? Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.